Hilfsmittel & Pflege
Unterstützung, die den Alltag leichter machen kann
Schwerstkranke Kinder können aufgrund ihrer Erkrankung ganz unterschiedliche Hilfsmittel benötigen.
Manche Hilfsmittel unterstützen die Mobilität, andere erleichtern die Pflege oder ermöglichen medizinische Versorgung zu Hause.
Welche Versorgung notwendig ist, hängt immer von der individuellen Situation des Kindes ab.
Welche Hilfsmittel können grundsätzlich in Betracht kommen?
Mobilität
Zum Beispiel:
Kinderrollstühle
Rollstühle
Reha-Buggys
Gehhilfen
Rollatoren
Stehgeräte
Sitzsysteme
Orthesen
Pflege und Lagerung
Zum Beispiel:
Pflegebetten
Lagerungshilfen
spezielle Matratzen
Patientenlifter
Transferhilfen
Dusch- und Toilettenhilfen
Badewannenlifter
Atmung und medizinische Versorgung
Je nach Erkrankung können unter anderem
Inhalationsgeräte
Absauggeräte
Sauerstoffversorgung
Atemtherapiegeräte
Beatmungsgeräte
erforderlich sein.
Ernährung
Bei bestimmten Erkrankungen können beispielsweise
Ernährungspumpen
Sondensysteme
Zubehör zur enteralen Ernährung
notwendig sein.
Kommunikation
Für Kinder mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten können außerdem spezielle Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel infrage kommen.
Wer übernimmt die Kosten?
Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.
Ein medizinisches Hilfsmittel kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt beispielsweise Rollstühle, Hörhilfen, Prothesen und bestimmte technische Hilfsmittel als mögliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist.
Ein Pflegehilfsmittel kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung finanziert werden.
Dazu gehören beispielsweise technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen sowie bestimmte Verbrauchsprodukte.
Welche Stelle zuständig ist, sollte deshalb immer im Einzelfall geklärt werden.
Wie beantrage ich ein Hilfsmittel?
Ein möglicher Weg:
1. Bedarf feststellen
Besprechen Sie mit der behandelnden Ärztin, dem behandelnden Arzt oder den zuständigen Fachkräften, welches Hilfsmittel benötigt wird.
2. Verordnung oder Begründung
Je nach Hilfsmittel kann eine ärztliche Verordnung oder eine entsprechende fachliche Begründung erforderlich sein.
3. Antrag stellen
Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger eingereicht.
4. Prüfung abwarten
Die Krankenkasse oder Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen für die Versorgung vorliegen.
5. Entscheidung
Bei einer Genehmigung erfolgt die Versorgung häufig über einen Vertragspartner des jeweiligen Kostenträgers.
Wichtig: Kaufen Sie ein teures Hilfsmittel möglichst nicht auf eigene Kosten, bevor geklärt ist, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Pflege zu Hause
Viele Familien möchten ihr Kind trotz schwerer Erkrankung zu Hause versorgen.
Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen.
Dazu gehören unter anderem:
Pflegegeld
ambulante Pflegesachleistungen
Kombinationen aus Pflegegeld und Sachleistungen
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Entlastungsangebote
Pflegehilfsmittel
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
Die konkreten Ansprüche hängen von der individuellen Situation und dem Pflegegrad ab.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können beispielsweise ambulante Pflegesachleistungen für bestimmte pflegerische und betreuende Leistungen eingesetzt werden.
Pflegegrad bei Kindern
Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten.
Bei der Begutachtung wird berücksichtigt, in welchem Umfang das Kind in seiner Selbstständigkeit beziehungsweise seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Bei Kindern wird dabei die Entwicklung eines altersentsprechend entwickelten Kindes berücksichtigt.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Antrag sinnvoll sein könnte, kann eine Pflegeberatung helfen.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel können dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten und Lagerungshilfen.
Daneben gibt es zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Für Pflegehilfsmittel muss grundsätzlich ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Unser Tipp
Führen Sie bei komplexen Versorgungssituationen eine Liste:
Was braucht mein Kind?
Wie oft wird es benötigt?
Wer übernimmt die Versorgung?
Welche Hilfsmittel sind bereits vorhanden?
Welche Anträge wurden gestellt?
Welche Bescheide liegen vor?
Das kann bei Beratungsgesprächen und Anträgen sehr hilfreich sein.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Schauen Sie in unserem Bereich „Beratungsstellen & wichtige Kontakte“ nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
