Hilfsmittel & Pflege

Unterstützung, die den Alltag leichter machen kann

Schwerstkranke Kinder können aufgrund ihrer Erkrankung ganz unterschiedliche Hilfsmittel benötigen.

Manche Hilfsmittel unterstützen die Mobilität, andere erleichtern die Pflege oder ermöglichen medizinische Versorgung zu Hause.

Welche Versorgung notwendig ist, hängt immer von der individuellen Situation des Kindes ab.


Welche Hilfsmittel können grundsätzlich in Betracht kommen?

Mobilität

Zum Beispiel:

  • Kinderrollstühle

  • Rollstühle

  • Reha-Buggys

  • Gehhilfen

  • Rollatoren

  • Stehgeräte

  • Sitzsysteme

  • Orthesen

Pflege und Lagerung

Zum Beispiel:

  • Pflegebetten

  • Lagerungshilfen

  • spezielle Matratzen

  • Patientenlifter

  • Transferhilfen

  • Dusch- und Toilettenhilfen

  • Badewannenlifter

Atmung und medizinische Versorgung

Je nach Erkrankung können unter anderem

  • Inhalationsgeräte

  • Absauggeräte

  • Sauerstoffversorgung

  • Atemtherapiegeräte

  • Beatmungsgeräte

erforderlich sein.

Ernährung

Bei bestimmten Erkrankungen können beispielsweise

  • Ernährungspumpen

  • Sondensysteme

  • Zubehör zur enteralen Ernährung

notwendig sein.

Kommunikation

Für Kinder mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten können außerdem spezielle Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel infrage kommen.


Wer übernimmt die Kosten?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.

Ein medizinisches Hilfsmittel kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt beispielsweise Rollstühle, Hörhilfen, Prothesen und bestimmte technische Hilfsmittel als mögliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist.

Ein Pflegehilfsmittel kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung finanziert werden.

Dazu gehören beispielsweise technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen sowie bestimmte Verbrauchsprodukte.

Welche Stelle zuständig ist, sollte deshalb immer im Einzelfall geklärt werden.


Wie beantrage ich ein Hilfsmittel?

Ein möglicher Weg:

1. Bedarf feststellen

Besprechen Sie mit der behandelnden Ärztin, dem behandelnden Arzt oder den zuständigen Fachkräften, welches Hilfsmittel benötigt wird.

2. Verordnung oder Begründung

Je nach Hilfsmittel kann eine ärztliche Verordnung oder eine entsprechende fachliche Begründung erforderlich sein.

3. Antrag stellen

Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger eingereicht.

4. Prüfung abwarten

Die Krankenkasse oder Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen für die Versorgung vorliegen.

5. Entscheidung

Bei einer Genehmigung erfolgt die Versorgung häufig über einen Vertragspartner des jeweiligen Kostenträgers.

Wichtig: Kaufen Sie ein teures Hilfsmittel möglichst nicht auf eigene Kosten, bevor geklärt ist, ob eine Kostenübernahme möglich ist.


Pflege zu Hause

Viele Familien möchten ihr Kind trotz schwerer Erkrankung zu Hause versorgen.

Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegegeld

  • ambulante Pflegesachleistungen

  • Kombinationen aus Pflegegeld und Sachleistungen

  • Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege

  • Entlastungsangebote

  • Pflegehilfsmittel

  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung

Die konkreten Ansprüche hängen von der individuellen Situation und dem Pflegegrad ab.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 können beispielsweise ambulante Pflegesachleistungen für bestimmte pflegerische und betreuende Leistungen eingesetzt werden.


Pflegegrad bei Kindern

Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten.

Bei der Begutachtung wird berücksichtigt, in welchem Umfang das Kind in seiner Selbstständigkeit beziehungsweise seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Bei Kindern wird dabei die Entwicklung eines altersentsprechend entwickelten Kindes berücksichtigt.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Antrag sinnvoll sein könnte, kann eine Pflegeberatung helfen.


Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel können dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten und Lagerungshilfen.

Daneben gibt es zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Für Pflegehilfsmittel muss grundsätzlich ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.


Unser Tipp

Führen Sie bei komplexen Versorgungssituationen eine Liste:

Was braucht mein Kind?
Wie oft wird es benötigt?
Wer übernimmt die Versorgung?
Welche Hilfsmittel sind bereits vorhanden?
Welche Anträge wurden gestellt?
Welche Bescheide liegen vor?

Das kann bei Beratungsgesprächen und Anträgen sehr hilfreich sein.


Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Schauen Sie in unserem Bereich „Beratungsstellen & wichtige Kontakte“ nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.