Anträge & finanzielle Unterstützung

Welche Unterstützung kann eine Familie erhalten?

Wenn ein Kind schwer erkrankt, können neben den medizinischen und pflegerischen Herausforderungen auch erhebliche finanzielle Belastungen entstehen.

Gleichzeitig gibt es verschiedene gesetzliche Leistungen, die Familien unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können.

Welche Leistungen tatsächlich zustehen, hängt unter anderem von der Erkrankung, dem Pflegebedarf, dem Alter des Kindes, dem Pflegegrad und der persönlichen Situation der Familie ab.


Pflegegeld

Wenn ein Kind mindestens Pflegegrad 2 hat und die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige sichergestellt wird, kann Pflegegeld in Betracht kommen.

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.


Ambulante Pflegesachleistungen

Wenn die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erfolgt, können bei Pflegegrad 2 bis 5 Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistungen bis zu den jeweils gesetzlich vorgesehenen Höchstbeträgen.


Entlastungsangebote

Die Pflegeversicherung sieht außerdem einen monatlichen Entlastungsbetrag vor.

Dieser kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bestimmte anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

Die aktuellen Leistungsbeträge und Voraussetzungen sollten immer bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle geprüft werden.


Verhinderungspflege

Wenn die Person, die ein Kind normalerweise pflegt, vorübergehend verhindert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Sie kann Familien dabei unterstützen, zeitweise eine andere Betreuung oder Pflege zu organisieren.


Kurzzeitpflege

In bestimmten Situationen kann auch Kurzzeitpflege eine Möglichkeit sein.

Beispielsweise kann sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder in besonderen Versorgungssituationen relevant werden.


Schwerbehindertenausweis

Bei einer entsprechenden Erkrankung oder Behinderung kann es sinnvoll sein, die Feststellung des Grades der Behinderung zu prüfen.

Je nach Feststellung können bestimmte Nachteilsausgleiche in Betracht kommen.

Da die Voraussetzungen individuell sind, empfiehlt sich eine Beratung durch die zuständige Behörde oder eine geeignete Beratungsstelle.


Eingliederungshilfe

Neben medizinischer Versorgung und Pflege kann auch die gesellschaftliche Teilhabe eines Kindes Unterstützung benötigen.

Eingliederungshilfe kann – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – beispielsweise bei der Teilhabe an Bildung, Betreuung, Freizeit oder anderen Lebensbereichen eine Rolle spielen.

Welche Stelle zuständig ist und welche Leistung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.


Wenn ein Antrag abgelehnt wird

Eine Ablehnung kann für Familien sehr enttäuschend sein.

Prüfen Sie zunächst:

  • Was genau wurde abgelehnt?

  • Warum wurde abgelehnt?

  • Welche Unterlagen wurden berücksichtigt?

  • Welche Frist läuft?

  • Gibt es weitere Unterlagen oder fachliche Begründungen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt werden.

Bei komplexen Fällen empfehlen wir, fachkundige Beratung einzuholen.


Wichtig: Erst informieren, dann investieren

Gerade bei größeren Anschaffungen sollten Familien möglichst vor der Anschaffung klären, ob eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss möglich ist.

Das gilt beispielsweise für:

  • Rollstühle

  • Reha-Hilfsmittel

  • Pflegebetten

  • Fahrzeugumbauten

  • technische Hilfsmittel

  • Wohnraumanpassungen

So kann verhindert werden, dass eine Familie auf Kosten sitzen bleibt, die möglicherweise ganz oder teilweise über einen Kostenträger hätten übernommen werden können.


Hard for Kids e.V. hilft bei der Orientierung

Wir können keine Ansprüche verbindlich prüfen und keine behördlichen Entscheidungen ersetzen.

Aber wir möchten dabei helfen, die richtigen Fragen zu stellen und passende Ansprechpartner zu finden.

Denn niemand sollte sich alleine durch die Anträge kämpfen müssen.